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Bodenordnung
- Der Begriff "Bodenordnung" umfasst nach
W. Seele eine statische und eine dynamische Komponente:
- Die statische Komponente der Bodenordnung
beinhaltet die Eigentumsverfassung unseres bebauten und unbebauten Grund
und Bodens einschließlich seiner Nutzung und Besteuerung in Stadt
und Land.
- Die dynamische Komponente der Bodenordnung
umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Eigentums-, Besitz-
und Nutzungsverhältnisse an Grund und Boden (die sogenannten subjektiven
Rechtsverhältnisse) möglichst weitgehend mit den in der Bodenordnungsplanung
dokumentierten Ansprüchen an dessen Nutzung (die sogenannten objektiven
Planungsziele) in Übereinstimmung zu bringen und störende externe
Effekte in der planungskonformen Nutzung zu eliminieren, also private und
öffentliche Interessengegensätze aufzulösen.
Hoisl (1993) benennt gar drei Komponenten:
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Die bestehende Ordnung von Grund
und Boden
Kernstück für die Beschreibung
dieser Ordnung ist das Liegenschaftskataster, möglichst in ein GIS
eingebettet.
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Das Leitbild für eine künftige
Ordnung
Kernstück sind Einteilungsprinzipien,
die entweder in allgemeinen Grundsätzen z. B. für die Grundstücksneuverteilung
bei der Flurbereinigung oder in konkreten Plänen, z. B. in Bebauungsplänen
für die städtebauliche Umlegung, ihren Niederschlag finden.
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Die Tätigkeit, dieses Leitbild
herbeizuführen
Kernstück sind die Methoden,
nach denen diese Tätigkeit ausgeführt wird. Die Aufgabe besteht
darin, Grundstücke nach Lage, Form und Größe plangerecht
bzw. für eine zweckmäßige Nutzung zu gestalten.
- Als Instrumente der dynamischen Komponente
der Bodenordnung mit ihren konstruktiv gestaltenden Maßnahmen seien
beispielhaft genannt
- die Teilung, der Tausch oder der Kauf
von Grundstücken nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB);
- die Grenzregelung und die Umlegung nach
dem Baugesetzbuch (BauGB);
- der Freiwillige Landtausch, die Beschleunigte
Zusammenlegung, die Vereinfachte Flurbereinigung, die Regelflurbereinigung
und die Unternehmensflurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Am Lehrstuhl werden also Kenntnisse in
der städtischen
und ländlichen Bodenordnung inkl. der einschlägigen Rahmenbedingungen
und fachlichen Grundlagen wie Bodenpolitik, Bodenrecht, Wertermittlung,
Kataster- und Geobasisdatensysteme, Gebäude-, Immobilien- und Landmanagement,
Land- und Bodennutzungssysteme etc. vermittelt.
Landentwicklung
"Landentwicklung bedeutet die Verwirklichung
der von Raumordnung und Landesplanung für den ländlichen Raum
vorgegebenen Entwicklungsziele, also die Planung, Vorbereitung und Durchführung
aller Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Wohn-, Wirtschafts-
und Erholungsfunktion besonders des ländlichen Raumes zu erhalten
und zu verbessern, um damit für die Förderung und die dauerhafte
Verbesserung der Lebensverhältnisse außerhalb der städtischen
Gebiete zu sorgen." (Quadflieg, Kommentar zum FlurbG)
Fazit: Um Landentwicklung zu
betreiben bzw. zu fördern (§§ 1, 86 FlurbG), muss man die
Entwicklungsziele und die daraus konkret abgeleiteten Ziel- und Maßnahmenbereiche
der Raumordnung und Landesplanung kennen und beachten (Magel, 1996). |