Begriffsdefinitionen/Definitions

 

Bodenordnung

  1. Der Begriff "Bodenordnung" umfasst nach W. Seele eine statische und eine dynamische Komponente:
    • Die statische Komponente der Bodenordnung beinhaltet die Eigentumsverfassung unseres bebauten und unbebauten Grund und Bodens einschließlich seiner Nutzung und Besteuerung in Stadt und Land.
    • Die dynamische Komponente der Bodenordnung umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Eigentums-, Besitz- und Nutzungsverhältnisse an Grund und Boden (die sogenannten subjektiven Rechtsverhältnisse) möglichst weitgehend mit den in der Bodenordnungsplanung dokumentierten Ansprüchen an dessen Nutzung (die sogenannten objektiven Planungsziele) in Übereinstimmung zu bringen und störende externe Effekte in der planungskonformen Nutzung zu eliminieren, also private und öffentliche Interessengegensätze aufzulösen.
Hoisl (1993) benennt gar drei Komponenten:
    1. Die bestehende Ordnung von Grund und Boden

    2. Kernstück für die Beschreibung dieser Ordnung ist das Liegenschaftskataster, möglichst in ein GIS eingebettet.
    3. Das Leitbild für eine künftige Ordnung

    4. Kernstück sind Einteilungsprinzipien, die entweder in allgemeinen Grundsätzen z. B. für die Grundstücksneuverteilung bei der Flurbereinigung oder in konkreten Plänen, z. B. in Bebauungsplänen für die städtebauliche Umlegung, ihren Niederschlag finden.
    5. Die Tätigkeit, dieses Leitbild herbeizuführen 

    6. Kernstück sind die Methoden, nach denen diese Tätigkeit ausgeführt wird. Die Aufgabe besteht darin, Grundstücke nach Lage, Form und Größe plangerecht bzw. für eine zweckmäßige Nutzung zu gestalten.
  1. Als Instrumente der dynamischen Komponente der Bodenordnung mit ihren konstruktiv gestaltenden Maßnahmen seien beispielhaft genannt
    1. die Teilung, der Tausch oder der Kauf von Grundstücken nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB);
    2. die Grenzregelung und die Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB);
    3. der Freiwillige Landtausch, die Beschleunigte Zusammenlegung, die Vereinfachte Flurbereinigung, die Regelflurbereinigung und die Unternehmensflurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Am Lehrstuhl werden also Kenntnisse in der städtischen und ländlichen Bodenordnung inkl. der einschlägigen Rahmenbedingungen und fachlichen Grundlagen wie Bodenpolitik, Bodenrecht, Wertermittlung, Kataster- und Geobasisdatensysteme, Gebäude-, Immobilien- und Landmanagement, Land- und Bodennutzungssysteme etc. vermittelt.
 

Landentwicklung

"Landentwicklung bedeutet die Verwirklichung der von Raumordnung und Landesplanung für den ländlichen Raum vorgegebenen Entwicklungsziele, also die Planung, Vorbereitung und Durchführung aller Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion besonders des ländlichen Raumes zu erhalten und zu verbessern, um damit für die Förderung und die dauerhafte Verbesserung der Lebensverhältnisse außerhalb der städtischen Gebiete zu sorgen." (Quadflieg, Kommentar zum FlurbG)

Fazit: Um Landentwicklung zu betreiben bzw. zu fördern (§§ 1, 86 FlurbG), muss man die Entwicklungsziele und die daraus konkret abgeleiteten Ziel- und Maßnahmenbereiche der Raumordnung und Landesplanung kennen und beachten (Magel, 1996).

 

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Last updated: Juli 7, 2010